Auszug der Vereinssatzung

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Zweck und Charakter

2.1.

Der Zweck des Vereins ist die Ausgestaltung eines selbstverwalteten Jugendzentrums. Der Verein möchte Jugendliche bei ihrem Selbstfindungsprozess auf sozialem, kulturellem und künstlerischem Gebiet unterstützen. Dazu bekommen Jugendliche und junge Erwachsene auch Angebote außerschulischer Jugendarbeit unterbreitet. Jugendlichen, die sich in Problemsituationen befinden, soll durch den Verein Beratung und Hilfe zukommen. Das Unabhängige Jugendzentrum Pankow - JUP e.V. sieht sich somit als aktiver Teil einer Gesellschaft, in der die Menschenrechte nach den Beschlüssen der UN-Konvention für Kinder und Jugendliche vom 2. September 1990 verwirklicht und gesichert sind. Der Verein ist bestrebt etwas zum friedlichen und gleichberechtigten Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Kultur, Religion oder Weltanschauung beizutragen. Vor dem Hintergrund einer demokratischen, am Menschen orientierten Jugendkultur soll insbesondere die Selbstbestimmung und das selbstverantwortliche Leben Jugendlicher und junger Erwachsener gefördert werden. Wir streben die Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts und unterschiedlicher sexueller Orientierungen an.

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Satzung (pdf-Datei) – Die Eintragung ins Vereinsregister erfolgte am 14.02.2020